Impressum
Anbieterinformation
Anbieter dieser Website ist die Bernsdorf & Düe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer PR 251 eingetragen.
Als Kurzbezeichnung führt die Gesellschaft die Bezeichnung "Bernsdorf & Düe Rechtsanwälte".
Geschäftssitz der Bernsdorf & Düe Rechtsanwälte ist Käthe-Kollwitz-Str. 54, 04109 Leipzig, Deutschland (Telefon +49 (0)341 9785 4110, Telefax +49 (0)341 9785 410, E-Mail [email protected])
Partner iSd § 3 Abs. 2 Ziff. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz der Bernsdorf & Düe Rechtsanwälte sind die Rechtsanwälte Philipp Bernsdorf und Enno Johannes Düe.
Unsere Dienstleistung
Unsere Dienstleistungen bestehen in der Beratung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung unserer Mandanten in der Bundesrepublik Deutschland. Eine gerichtliche Tätigkeit führen wir ausschließlich vor deutschen Gerichten durch. Wegen unserer fachspezifischen Tätigkeit insbesondere in dem Bereich des Zivil- und Strafrechts, kann der voraussichtliche, zeitliche Ablauf unserer Tätigkeit nur im Einzelfall eingeschätzt werden. Sprechen Sie hierzu bitte den jeweiligen Sachbearbeiter an. Einzelheiten unseres jeweiligen Vorgehens werden jeweils mit Ihnen abgestimmt.
Eine feste Laufzeit unserer Aufträge besteht nicht. Sie sind jederzeit berechtigt, auch ohne Angaben von Gründen das Mandat zu kündigen. Allerdings führt diese Kündigung nicht dazu, dass damit unser Vergütungsanspruch entfällt.
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Bernsdorf & Düe Rechtsanwälte nach § 27a UStG lautet DE325566261
Berufszulassung und Aufsichtsbehörde
Die Anwälte von Bernsdorf & Düe Rechtsanwälte sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Zulassung- und Aufsichtsbehörde.
Die Rechtsanwälte sind Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Glacisstraße 6
01099 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 / 31 85 90
Telefax: +49 (0) 351 / 33 60 899
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rak-sachsen.de
Berufsrechtliche Regelungen
Für die Rechtsanwälte von Bernsdorf & Düe gelten im wesentlichen folgende berufsrechtlichen Regelungen:
• die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
• das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
• die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Diese berufsrechtlichen Regelungen können auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung
Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odrabrufbar ist.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
Wie jede andere Rechtsanwaltskanzlei sind die Bernsdorf & Düe Rechtsanwälte nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für den Fall, dass eine Meinungsverschiedenheit mit einem sachbearbeitenden Rechtsanwalt von Bernsdorf & Düe Rechtsanwälte nicht beigelegt werden kann, bieten wir eine interne Streitschlichtung an.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Rechtsanwälte von Bernsdorf & Düe unterhalten die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung bei der Markel Insurance SE, Sophienstr. 26 - 80333 München (Telefon +49 (0) 89 890831650, E-Mail [email protected]) mit einer Versicherungssumme von 2.500.000,00 EUR je Versicherungsfall und 10.000.000,00 EUR für das Versicherungsjahr. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO.
Kosten unserer Tätigkeit
Die Kosten unserer Tätigkeit sind vom jeweiligen Auftrag abhängig. Auf der Basis einer ersten fallbezogenen Information können wir einen voraussichtlichen Kostenrahmen abschätzen.
Eine reine beratende Tätigkeit – hierzu gehört auch die erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos – wird von uns nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet. Dabei berechnen wir die Zeitstunde eines Anwalts grundsätzlich mit 200,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Je nach Schwierigkeitsgrad des Falles, den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Haftungsrisiko behalten wir uns im Einzelfall aber auch die Vereinbarung eines höheren Stundensatzes vor. Mit dieser Vergütung sind alle notwendigen Arbeiten anderer Mitarbeiter, insbesondere der Schreibaufwand abgegolten. Sollte dies im Einzelfall anders gehandhabt werden, wird dies ausdrücklich vereinbart.
Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung richten sich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV). Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich nach dem Streitwert. Im Einzelfall behalten wir uns vor, über die Höhe der Vergütung eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
Unter Berücksichtigung einer Mittelgebühr in Höhe von 1,5 belaufen sich die Kosten für die außergerichtliche Vertretung, bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR auf 564,65 EUR, bei einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR auf 1.019,83 EUR und bei einem Gegenstandwert von 20.000,00 EUR auf 1.348,27 EUR. Abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit behalten wir uns in dem vom Gesetzgeber vorgesehen Rahmen ausdrücklich vor einen höheren Faktor zu Grunde zu legen, was die Gebühren entsprechend erhöht.
In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert. Bitte sprechen Sie uns im Einzelfall auf die Kosten des von Ihnen beabsichtigten Verfahrens an. Eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren verursacht bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR Kosten in Höhe von 925,23 EUR, ein Gegenstandswert von 10.000,00 EUR verursacht Kosten in Höhe von 1.683,85 EUR und ein Gegenstandswert von 20.000,00 EUR verursacht Kosten in Höhe von 2.231,25 EUR. Hierin nicht enthalten sind die Kosten für das Gericht, eines eventuell durch das Gericht zu beauftragenden Sachverständigen und die Kosten einer möglichen Einigung.
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein diese Kosten aufzubringen, kommt unter gewissen Voraussetzungen die Gewährung von Beratungshilfe (außergerichtliche Tätigkeit) bzw. von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (gerichtliche Tätigkeit) in Betracht. Ist eine Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig, so übernimmt diese die gesetzliche Vergütung eines Anwalts. Auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung weisen wir hin.
Nach § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind wir berechtigt einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten zu verlangen. Die abschließende Abrechnung erfolgt mit Abschluss des Verfahrens.
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Anwendbares Recht
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